Flugplatz Langenlonsheim (EDEL) Drucken E-Mail
Fliegerische Nutzung:
Am Sonderlandeplatz Langenlonsheim werden die Luftsportarten Motorflug, Segelflug, Motorsegelflug und Ultraleicht betrieben. Der Flugplatz ist außerdem für Hubschrauber zugelassen. Gäste sind herzlich willkommen und können den Platz mit den o.a. Segelflugzeugen, Motorseglern sowie mit Motorflugzeugen bis 2000 kg MPW nach VFR anfliegen (PPR!). Die Gemeinden, die sich in An- und Abflugrichtung befinden, sind lärmempfindlich. Wir bitten daher eindringlich, die im AIP-Blatt veröffentlichte Platzrunde einzuhalten und Überflüge UNBEDINGT zu unterlassen. Wir möchten auch zu den weiteren umliegenden Ortschaften in guter Nachbarschaft leben.

                                         Piloteninformationen im Überblick 

ICAO Kürzel: EDEL
Lage: NE Langenlonsheim
Flugplatzbezugspunkt: N 49° 54' 50''
E 07° 54' 46''

Zugelassen für:

Ausschließlich

VFR Tagflug

Segelflugzeuge
Motorsegler
Flugzeuge bis 2000 kg MPW
Ultraleichtflugzeuge
Hubschrauber

Flugleitung: Aero-Club Rhein-Nahe e.V. / Tel. 06704-1514 (Langenlonsheim INFO)
Treibstoff: Avgas 100 LL + Mogas (Im Regelfall für clubeigende Flugzeuge)
Höhe: 295 ft MSL
Funk: 122.875 MHz  Langenlonsheim INFO
FIS: Langen Information 119.150
RWY 01/19: Längsneigung unter 1 %
Landegebühren: keine
Betriebszeiten: PPR (überwiegend an Wochenenden)
Übernachtung:

In umliegenden Gemeinden (Langenlonsheim, Laubenheim) möglich


Regelung des Flugplatzverkehrs:
1. Allgemeines:
1.1 Anfliegende Luftfahrzeuge haben 5 Min. vor Erreichen des Flugplatzes Sprechfunkverbindung mit Langenlonsheim Info aufzunehmen.
1.2 Im Flugplatzverkehr ist Hörbereitschaft aufrecht zu halten.
1.3 Das Überfliegen des südlich des Flugplatzes verlaufenden Hochwasserschutzdammes unter 400 MSL ist nicht gestattet.

2. Motorflugbetrieb:
2.1 Motorgetriebene Luftfahrzeuge haben die in der Sichtanflugkarte dargestellte Platzrunde östlich des Flugplatzes in einer Höhe von 1300 ft MSL zu benutzen.
2.2 Einflüge in die Platzrunde und Ausflüge aus der Platzrunde sind entsprechend der Kennzeichnung in der Sichtanflugkarte durchzuführen.
2.3 An Sonn- und Feiertagen sind von 12:00 - 14:00 Uhr (11:00 - 13:00 Uhr während der gesetzl. Sommerzeit) Platzrundenflüge, Einweisungs- und Schulflüge - ausgenommen Überlandflüge -, sowie das Schleppen von Segelflugzeugen mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen untersagt.

Wichtige Hinweise:
Weitere Regelungen für den Segelflug, Flugzeugschlepp und Windenstartbetrieb sind in NFL 1/144/84 veröffentlicht.
Die hier angegebenen Daten, ebenso wie die Sichtanflug- und Flugplatzkarte unter 'Bilder', dienen lediglich der Information. Sie sind keine zugelassenen Arbeitsmittel und ersetzen nicht die gesetzlich vorgeschriebene Flugvorbereitung.

Die notwendigen Daten zur  Flugvorbereitung sind der aktuellen AIP Vol.3, Sichtanflugkarte und den VFR-Bulletins zu entnehmen.